Sicherheit für Ihr Geld und steuerliche Vorteile
Sicherheit für Ihr Geld
Für unsere Projekte brauchen wir jede Unterstützung. Natürlich sind wir dabei insbesondere auch auf Hilfe in Form von Geldern angewiesen. Aber Sie können sicher sein, dass Ihr Geld zweckbestimmt angelegt wird und auch dort ankommt, wo Sie es wünschen. Als rechtsfähige, kirchliche Stiftung ist die CaritasStiftung Hannover als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, genießt staatliche Privilegien und unterliegt der Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht. Unsere Arbeit wird transparent gehalten – so dass auch Sie den Weg Ihres Geldes nachvollziehen können. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Steuerliche Vorteile
Ihr Engagement für den guten Zweck wird durch erhebliche steuerliche Vorteile belohnt. Der Bundesrat hat zum 21. September 2007 das „Gesetzt zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet, welches rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist.
Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Sollten die abziehbaren Zuwendungen diesen Höchstbetrag überschreiten oder konnten sie im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden, können diese im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Zustiftungen auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug möglich und bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

