Zustiftung und Unselbstständige Stiftung

Zustiftung

Mit ihrer Zustiftung wird das Kapital der CaritasStiftung oder einer der unselbständigen Stiftungen unter ihrem Dach aufgestockt. Damit erhöhen Sie das Kapital und Ihre Zuwendung bleibt im vollen Umfang erhalten. Mit den Erträgen aus dem Kapital kann die caritative Arbeit in der katholischen Region Hannover unterstützt werden.

Unselbstständige Stiftung

Unter dem Dach der CaritasStiftung können Sie eine eigene, unselbständige Stiftung gründen. Sie bestimmen den caritativen, sozialen Zweck Ihrer Stiftung, legen den Namen für Ihre Stiftung fest und bringen ein Stiftungskapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro ein. Wir beraten Sie bei den Formalitäten der Stiftungsgründung und verwalten Ihre Stiftung treuhänderisch. Mit den Erlösen aus dem gewinnbringend angelegten Stiftungskapital verfolgen wir dann die von Ihnen festgelegten Stiftungszwecke, während das Stiftungskapital selbst nicht angegriffen wird. Sie erhalten einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht des Vorstandes darüber, wie die Stiftungserlöse eingesetzt werden.

Für weitere Informationen zur Gründung einer unselbständigen Stiftung haben wir für Sie die „8 Schritte zur eigenen Stiftung“ formuliert.

Die 8 Schritte zur eigenen Stiftung

Die Gründung Ihrer eigenen Stiftung kann anhand von acht Schritten erfolgen.

Schritt 1: Sie legen Inhalt, Ziel und Zweck Ihrer Stiftung fest.

Schritt 2: Sie bestimmen die Höhe des Stiftungskapitals.

Schritt 3: Sie nutzen das Dach der CaritasStiftung „Von Mensch zu Mensch“ für die Errichtung Ihrer Stiftung.

Schritt 4: Sie lassen die Stiftungsurkunde und die Stiftungssatzung nach Ihren persönlichen Vorgaben erstellen.

Schritt 5: Sie errichten Ihre Stiftung durch Ihre Unterschrift auf der Stiftungsurkunde und Stiftungssatzung.

Schritt 6: Sie übertragen das Stiftungskapital auf Ihre Stiftung.

Schritt 7: Die CaritasStiftung „Von Mensch zu Mensch“ beantragt für Sie die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung beim Finanzamt und kümmert sich zugleich um die Zuteilung einer eigenen Steuernummer.

Schritt 8: Sie beginnen mit der Umsetzung Ihres Stiftungszwecks.

Zustiftungs-Urkunde verschenken

Egal ob zu Weihnachten oder zu einem runden Geburtstag – es gibt viele Anlässe einen anderen Menschen reich zu beschenken. Doch die meisten Geschenke sind vergänglich. Verschenken Sie doch mal eine Zustiftung! Stiften Sie im Namen des Beschenkten einen Beitrag für die Arbeit der CaritasStiftung Hannover. Mit den gewonnenen Zinsen wird es der Stiftung ermöglicht, Menschen in Not zu helfen.
Über den gestifteten Betrag erhalten Sie eine Urkunde, die Sie dem Beschenkten überreichen können.
Ein Muster dieser Urkunde können Sie sich hier(PDF) ansehen.

Und so funktioniert es:

  1. Teilen Sie uns bitte die Geschenk-Zustiftung mit und übersenden Sie uns die Anschrift der Beschenkten/des Beschenkten.
    info@caritas-stiftung-hannover.de
  2. Den Betrag können Sie gleichzeitig auf folgendes Konto überweisen.
    Kontonummer: 33024500
    BLZ: 400 602 65
    Bank: Darlehensbank Münster EG
  3. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen die Stiftungs-
    urkunde sowie eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt zu.

 

Rund um den Antrag

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der CaritasStiftung zu gründen, dann beraten wir Sie gerne ganz unverbindlich und helfen Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten.

Ihr Ansprechpartner ist:

Gerhard Jürgens
Geschäftsführer und Vorstandsmitglied
CaritasStiftung Hannover – Von Mensch zu Mensch
Leibnizufer 13 – 15
30169 Hannover
Tel.: 0511 – 12600 – 1016
Fax: 0511 – 12600 – 1212